Das Thema Umweltschutz ist Ihnen wichtig?
Uns auch! Schon bei der Entwicklung neuer Produkte achten wir darauf, verantwortungsvoll mit den Ressourcen umzugehen und die Umwelt zu schonen. Dieses Ziel hat die Geschäftsführung in den Unternehmensleitlinien fest verankert.
Bei der Produktion von Sennheiser-Komponenten setzen wir auf innovative Technik, die die Belastung unserer Umwelt möglichst gering hält. Gleiches gilt auch für die Nutzung durch den Konsumenten. Damit gibt Sennheiser seinen Kunden die Sicherheit, sich für hochwertige Produkte zu entscheiden.
Der Umweltschutz zieht sich durch den gesamten Lebenszyklus eines Produkts. Mit Investitionen in diesen Bereich bleiben wir langfristig wettbewerbsfähig und sichern Arbeitsplätze. Dabei profitieren wir von engagierten Mitarbeitern und erfahrenen Profis: An unseren Produktionsstandorten arbeiten besonders qualifizierte Spezialisten, die sich exklusiv um alle Belange der Arbeitssicherheit, des Gesundheits- und des Umweltschutzes kümmern.
Materialkonformität
Stoffe, die für den Menschen und/oder für die Umwelt eine Gefahr darstellen, sind per Gesetz verboten oder mit Grenzwerten versehen. Auf Grundlage des technischen Fortschritts sowie aktueller Forschung werden fortwährend Regulierungen angepasst. Dies gilt national wie international. Sennheiser erfüllt die Vorschriften, die für die verschiedenen Produkte in den unterschiedlichen Märkten existieren, und überprüft diese nach einem eigens dafür entwickelten Prozess. Einige der wichtigsten Anforderungen sind im Folgenden kurz beschrieben.
REACH
Die oben erläuterte RoHS Richtlinie beschränkt die Verwendung von schädlichen Substanzen in Elektro- und Elektronikgeräten. Die Europäische Chemikalienverordnung zur Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien (REACH) hat dagegen zum Ziel, die menschliche Gesundheit sowie die Umwelt generell vor allen als kritisch eingestuften Stoffen zu schützen. Da die REACH Verordnung sehr komplex ist, steht Sennheiser in engem Kontakt mit seinen Lieferanten, um die verschiedenen Aufgaben gemeinsam zu erfüllen. Die wichtigsten Pflichten werden im Folgenden kurz benannt:
Registrierung
Da wir Erzeugnisse im Sinne der REACH Verordnung herstellen, sind wir von der Registrierung nicht direkt betroffen. Diese Pflicht obliegt unseren Lieferanten, mit denen wir in engem Kontakt stehen.
Substances of Very High Concern - SVHC
Die jeweils gültige SVHC-Liste (Kandidatenliste) beinhaltet Stoffe, für die eine Mitteilungspflicht gegenüber Kunden und der nächsten Handelsstufe besteht. Sie findet sich auf den Seiten der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA):
http://echa.europa.eu/web/guest/candidate-list-table
Nach Art. 33 der REACh Verordnung stellt das herstellende Unternehmen „ dem Verbraucher die ihm vorliegenden, für eine sichere Verwendung des Erzeugnisses ausreichenden, Informationen zur Verfügung, gibt aber mindestens den Namen des betreffenden Stoffes an.“
Stoffe des REACH-Anhangs XIV und XVII
Auf Grundlage der Substanzen auf der Kandidatenliste erörtert die EU, welche Stoffe autorisierungspflichtig sind. Diese werden im Anhang XIV veröffentlicht:
https://echa.europa.eu/de/authorisation-list
Wir starten in Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten entsprechende Aktivitäten, sofern unsere Produkte Stoffe aus dem Anhang XIV enthalten und entsprechend ersetzt werden müssen.
Stoffbeschränkungen sind im Anhang XVII zu finden:
https://echa.europa.eu/de/substances-restricted-under-reach
Die Stoffbeschränkungen sind sehr spezifisch und oft mit Grenzwerten versehen. Auch hier ist Sennheiser in engem Kontakt zu unseren Lieferanten, um gemeinsam die Konformität zu Stoffbeschränkungen sicher zu stellen. Weitere Informationen zu REACh erhalten Sie unter http://echa.europa.eu/
RoHS
Bei der Europäischen RoHS Richtlinie steht die „Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten“ im Fokus.
Auch die Vorgaben der RoHS Richtlinie werden fortlaufend durch die europäische Gesetzgebung angepasst. Durch eine frühzeitige Umstellung der Fertigungsprozesse und der Materialauswahl sowohl bei Sennheiser als auch bei den Lieferanten werden RoHS-konforme Produkte auf den Markt gebracht. Die RoHS Konformität wird bei Sennheiser intern überwacht und bei uns sowie bei unseren Lieferanten überprüft. Als Nachweis der RoHS-Konformität kann die CE-Erklärung von unserer Homepage angesehen und heruntergeladen werden.
Entsorgung
Sennheiser Produkte sollen nicht nur schadstofffrei sein und wenig Energie verbrauchen. Sie sollen auch nach ihrem Lebensende die Umwelt so wenig wie möglich belasten und so gut es geht wiederverwertet oder recycelt werden. Daher führt Sennheiser alte Produkte, Batterien und Verpackungen den entsprechend qualifizierten Behandlungsanlagen zu.
Damit die fachgerechte Wiederaufbereitung und Entsorgung problemlos vonstattengehen kann, sind zwei Dinge erforderlich:
- Sennheiser bezahlt bereits beim Inverkehrbringen für das spätere Recycling – denn niemand weiß, wann sich ein Nutzer von seinem Gerät trennen wird.
- Sennheiser sorgt dafür, dass alle für die Wiederaufbereitung bzw. das Recycling notwendigen Informationen zur Verfügung stehen. Diese Daten stehen allen Sennheiser-Töchtern zur Verfügung, damit die in Verkehr gebrachte Ware ordnungsgemäß in jedem Land entsprechend der Entsorgungsrichtlinien gemeldet werden kann.
- Sollte eine Wiederverwendungseinrichtung oder eine Anlage zur Verwertung Demontage Informationen benötigen, so werden kostenlose Informationen unter der unten genannten Adresse im Kontakt-Center bereitgestellt. Demontage Informationen sind z.B. Angaben über die Wiederverwendung, die Vorbereitung zur Wiederverwendung oder die Behandlung.