HinweisgebersystemBitte weisen Sie uns auf Regelverstöße hin
Wie kann ich Hinweise abgeben?
- Hinweis gegenüber dem Sennheiser Compliance Committee unter der E-Mail-Adresse compliance@sennheiser.com
- oder unter der Telefonnummer +49 (05130) 600 000
- Hinweise per Briefpost unter der Postanschrift Sennheiser electronic SE & Co. KG, LkSG-Beschwerdeverfahren, Am Labor 1, 30900 Wedemark
Welche Beispiele gibt es für Regelverstöße?
Über das Hinweisgebersystem können Hinweise auf Risiken, Regelverstöße oder vermutete Regelverstöße im Hinblick auf nachfolgende Punkte gemeldet werden.
Beispiele sind:
- Menschenrechtsverstöße und Verstöße gegen Arbeitsschutz- und Sozialstandards, z.B.
- Fälle von sexueller Belästigung, Diskriminierung, Rassismus
- Fälle von Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Sklaverei
- Missachtung der Koalitionsfreiheit
- Gesundheitsgefährdende Arbeitsbedingungen und Verletzungen der körperlichen und psychischen Unversehrtheit
- Widerrechtliche Zwangsräumungen oder der widerrechtliche Entzug von Land
- Widerrechtliche Nutzung von privaten oder öffentlichen Sicherheitskräften
- Verunreinigung von Wasser, Boden und Luft die zu einer Verletzung der natürlichen Lebensgrundlage von Menschen beitragen können
- Verstöße gegen umweltbezogene Belange, z.B.
- Verstoß gegen die Vorgaben des Minamata-Übereinkommens über die Verwendung von Quecksilber
- Verstoß gegen die Vorgaben des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe
- Verstoß gegen die Vorgaben des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung
- Korruptions-, Untreue- und Diebstahlsdelikte
- Verletzungen der Privatsphäre und strafrechtlich relevante Verletzungen des Datenschutzes
- Verstöße gegen (technische) Sicherheitsrichtlinien, Umweltvorlagen, Rechnungslegungs- und Buchführungsrichtlinien
Wie kann ich einen Hinweis abgeben?
Damit Ihre Meldung von unserem Compliance Committee zielführend bearbeitet werden kann, ist es wichtig, dass der Hinweis so konkret wie möglich ist. Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise in Ihrer Nachricht
- Ihre Kontaktdaten oder anonym ohne Rückmeldung
- Name, Telefon, E-Mail-Adresse usw.
- Wann ist es passiert?
- Datum, Uhrzeit, Dauer, Häufigkeit
- Wo ist es passiert?
- Land, Standort, Werk usw.
- Wer hat gehandelt?
- z. B. Namen der involvierten Personen
- Was ist passiert? (notwendige Information)
- Genaue Beschreibung des verdächtigen Vorfalls, der Umstände und der allgemeinen Bedingungen
- Wer hat außer Ihnen das verdächtige Verhalten noch wahrgenommen
- Zeugen, Name, Tel.-Nr., E-Mail Adresse usw.
- Weitere Informationen
- Bitte benutzen Sie dieses Feld bei Bedarf, um uns zusätzliche Informationen mitzuteilen (z. B. Motivation des Betroffenen, Regelung, gegen die der Betroffene verstoßen hat).
Was geschieht, wenn mein Hinweis abschließend bearbeitet ist?
Der vom Vorwurf Betroffene und seine Führungskraft werden über das Untersuchungsergebnis schriftlich informiert. Der Hinweisgeber wird, sofern er nicht anonym bleibt, ebenfalls über den Fallabschluss und die abschließende Entscheidung informiert.
Bei unzutreffenden Vorwürfen wird die betroffene Person auf Wunsch rehabilitiert.
Personalmaßnahmen werden unter Berücksichtigung des Prinzips der Verhältnismäßigkeit ergriffen. Bei einem Fehlverhalten eines Geschäftspartners werden entsprechende Konsequenzen ebenfalls nach dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit vorgenommen.
Neben anderen Kriterien spielen die folgenden Gesichtspunkte eine Rolle bei unseren Bewertungen:
- Art und Schwere des Regelverstoßes
- Vorsatz oder Fahrlässigkeit
- Höhe, Umkehrbarkeit und Eintrittswahrscheinlichkeit des Schadens
- Haltung des Betroffenen zum Verstoß
- Mitwirkung oder Wiedergutmachung
- Einflussvermögen der Sennheiser Gruppe auf den Geschäftspartner
- Konkrete Personalmaßnahmen unseres Unternehmens richten sich nach dem lokalen Recht, können jedoch je nach Schwere des Regelverstoßes sowohl disziplinarische als auch arbeitsrechtliche Maßnahmen umfassen.
- Bei festgestellten Straftaten behalten wir uns vor, Strafanzeige zu erstatten
Wie und durch wen wird ein Hinweis bearbeitet?
- Nach Eingang der Meldung erhält der Hinweisgeber üblicherweise innerhalb von sieben Tagen nach Eingang der Meldung eine Eingangsbestätigung.
- Anschließend wird der Inhalt der Meldung auf Zulässigkeit und Relevanz geprüft. Zulässig ist ein Hinweis, wenn er ausreichende und plausible Informationen über ein potenzielles Risiko oder einen potenziellen Regelverstoß enthält, sodass eine weitere Bearbeitung möglich ist. Ein Hinweis ist relevant, wenn die Überprüfung ergibt, dass tatsächliche Hinweise auf die vorgenannten Risiken bzw. Regelverstöße vorliegen.
- Ist der Hinweis bereits weder zulässig noch relevant, wird der Hinweis nicht weitergehend untersucht. Der Hinweisgeber erhält in diesen Fällen die Information, dass der Hinweis nicht weiterverfolgt wird.
- In allen anderen Fällen wird Sennheiser die notwendigen Ermittlungsschritte einleiten, um dem Hinweis nachzugehen und den Sachverhalt abschließend zu bestimmen. In dieser Phase können Rückfragen zum Sachverhalt auftreten, die im Dialog mit dem Hinweisgeber erörtert werden.
Was geschieht, wenn mein Hinweis abschließend bearbeitet ist?
- Art und Schwere des Regelverstoßes
- Vorsatz oder Fahrlässigkeit
- Höhe, Umkehrbarkeit und Eintrittswahrscheinlichkeit des Schadens
- Haltung des Betroffenen zum Verstoß
- Mitwirkung oder Wiedergutmachung
- Einflussvermögen der Sennheiser Gruppe auf den Geschäftspartner
- Konkrete Personalmaßnahmen unseres Unternehmens richten sich nach dem lokalen Recht, können jedoch je nach Schwere des Regelverstoßes sowohl disziplinarische als auch arbeitsrechtliche Maßnahmen umfassen.
- Bei festgestellten Straftaten behalten wir uns vor, Strafanzeige zu erstatten